Vollzeitpflege (sozialpädagogisch)
Die Vollzeitpflege gehört zu den klassischen Leistungsangeboten der Jugendhilfe. Die Erziehung eines Kindes in einer anderen als seiner ursprünglichen Familie (Herkunftsfamilie) hat es - in unterschiedlichster Ausprägung - immer schon gegeben. Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie unterscheidet sich grundsätzlich von anderen Erziehungshilfen, da sie nicht von ausgebildeten Fachkräften erbracht wird, sondern in der Regel von engagierten Laien.
Landratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg
AdresseLandratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg
Kartenansicht
Römerstraße 91
63875
Obernburg a.Main
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
Die im Rahmen der Vollzeitpflege entstehenden Kosten werden vom örtlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Miltenberg) durch Zahlung eines Pflegegeldes an die Pflegeperson übernommen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Pflegekindes.
Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe mit einem Kostenbeitrag herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 a SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).
Ihre Ansprechperson zu den Kosten der Hilfe erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe mit einem Kostenbeitrag herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 a SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).
Ihre Ansprechperson zu den Kosten der Hilfe erreichen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.