Finanzielle Förderung
Regionale gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können seit dem Jahr 2000 nach § 20c SGB V Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Arbeit anfordern. In Bayern ist das Förderverfahren einheitlich geregelt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin und notwendige Formulare für den Runden Tisch Unterfranken sind über den unten angegebenen Link abrufbar.
Im Jahr 2018 wurden die Aktionen und Projekte des Arbeitskreises "Selbsthilfe und Gesundheit" mit einer Summe von 1.100,00 Euro gefördert.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
- Selbsthilfe - Leichte Sprache - Hilfe-Blatt für den Antrag auf Förderung
- Selbsthilfe - Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern
- Weitere Fördermöglichkeiten
- Selbsthilfe - Leichte Sprache - Merk-Blatt zur Förderung von Selbsthilfegruppen
- Selbsthilfe - Leichte Sprache - Hilfe-Blatt für den Verwendungs-Nachweis
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Info der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern stärken die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit einem weiteren Rekordbetrag.
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Selbsthilfe - Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V
in Bayern - gültig ab Förderjahr 2021
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Runder Tisch der Krankenkassen Unterfranken
Informationen zur Förderung der Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
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