Finanzielle Förderung

Regionale gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können seit dem Jahr 2000 nach § 20c SGB V Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Arbeit anfordern. In Bayern ist das Förderverfahren einheitlich geregelt. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin und notwendige Formulare für den Runden Tisch Unterfranken sind über den unten angegebenen Link abrufbar.
Im Jahr 2018 wurden die Aktionen und Projekte des Arbeitskreises "Selbsthilfe und Gesundheit" mit einer Summe von 1.100,00 Euro gefördert.

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