Erstellen von Sozialgutachten für das Betreuungsgericht

Falls vom Betreuungsgericht die Stellungnahme der Betreuungsstelle angefordert wird, erörtern wir vor allem mit den betroffenen Personen (falls diese ansprechbar sind) und unter Umständen mit Angehörigen, Freunden und weiteren Personen, ob und gegebenenfalls mit welchen Aufgabenkreisen die Betreuung notwendig ist.

Unser Sozialgutachten umfasst neben der Darstellung des sozialen Umfeldes und anderen Angaben für den Fall, dass Betreuung erforderlich ist, auch den Vorschlag einer Person, welche zum Führen der Betreuung bereit und geeignet ist.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400
Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung: Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr

Kostenfrei
§ 8 BtBG (Betreuungsbehördengesetz)