Schwangerenkonfliktberatung bei ungeplanter Schwangerschaft

Nicht immer wird die Mitteilung über eine bestehende Schwangerschaft als eine freudige Nachricht erlebt. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, müssen sich nach § 219 StGB beraten lassen. Die Beratung ist ergebnisoffen und soll dabei helfen, eine verantwortliche und tragfähige Entscheidung zu treffen. Wir beraten Sie vertraulich und auf Wunsch anonym über sämtliche Hilfen, die Ihnen ein Austragen des Kindes erleichtern könnten und klären mit Ihnen alle Fragen zum Schwangerschaftsabbruch. Auf Wunsch wird eine Beratungsbescheinigung ausgestellt.
Sie können alleine, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen. Eine längerfristige Beratung und Begleitung auch nach einem Schwangerschaftsabbruch ist möglich.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371/501 524
Bitte Personalausweis mitbringen, falls Beratungsbescheinigung erwünscht
Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz ), Schwangerschaftskonfliktgesetz, Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz, §§ 218/219 Strafgesetzbuch

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Hamann, Christine
09371 501-510 09371 501-524 E 604
Reis-Özkaya, Irene
09371 501-509 09371 501-524 E 605