Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Wir belehren nach § 43 IfSG die Personen, welche im Lebensmittelbereich gewerbsmäßig eine Tätigkeit aufnehmen wollen.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 / 501 524

Bitte beachten Sie, dass die früher geforderte Belehrungspflicht für Helfer bei Vereins-, Schul-, Kindergarten- und ähnlichen Festen und damit natürlich auch die Dokumentationspflicht für diese Belehrungen seit 2005 nicht mehr besteht.

Dem Infektionsschutz der Bevölkerung wird in Zukunft dadurch Rechnung getragen, dass die Helferinnen und Helfer – unabhängig davon, ob sie bei dem Fest tätig sind oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereiten und zur Verfügung stellen – durch ein Merkblatt (siehe unten) über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet werden.

Im Landkreis Miltenberg können auch zahlreiche niedergelassene Ärzte entsprechende Belehrungen vornehmen. Eine aktuelle Liste der von uns hiermit beauftragten Ärzte finden Sie bei den Merkblättern.

  • Einzelbelehrungen 28,00 Euro
  • Sammelbelehrungen ab 3 Personen  14,00 Euro p. P.
  • Zweitschrift 15,00 Euro
§ 43 Abs. 1 IfSG.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Helleiner, Elisabeth
09371 501-523 09371 501-524 613