Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt ausgestellten Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 / 501 524

Für die Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln in Vertragsstaaten des Schengener Abkommens bzw. außerhalb des Schengen-Raumes ist das Gesundheitsamt örtlich zuständig, in dessen Dienstbereich der verordnende Arzt seine Tätigkeit ausübt.

Folgende entsprechende Formulare stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

  • "Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens" in Schengener Vertragsstaaten
  • "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen - außerhalb des Schengen-Raumes

Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das mitzuführende Dokument vollständig ausgefüllt ist (z.B. Gesamtwirkstoffmenge, Gültigkeitsdauer etc.)
Bei Mitnahme von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raumes wird außerdem empfohlen, sich bei der zuständigen Botschaft des Reiselandes über die aktuellen Einreise-Bestimmungen zu erkundigen. 

Personalausweis, ausgefülltes ärztliches Formblatt.
15 Euro
Schengener Abkommen

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Akkipcak, Melek
09371 501-555 09371 501-79555 1610