Anerkennung eines privaten Kfz

Der Schulweg soll grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs (beispielsweise Roller, Auto, Mofa, ...) anerkannt werden.

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Der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs sollte zu Schuljahresbeginn gestellt werden, damit überprüft werden kann, ob eine der Voraussetzungen (Siehe Nr. 4 des Kfz-Antrags) vorliegt. Daneben müssen die sonstigen Voraussetzungen der Schülerbeförderung (unter anderem nächstgelegene Schule, Überschreitung der Drei-Kilometer-Grenze) erfüllt sein.

Wurde der Kfz-Antrag genehmigt, muss der Erstattungsantrag ebenfalls bis zum 31. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr gestellt werden.

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