Elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
Die alltägliche Nutzung elektrischer und elektronischer Geräte ist ein integraler Bestandteil unseres Lebens und wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Damit verbunden ist allerdings die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgeschrieben und entsprechen den internationalen Empfehlungen.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Die Bundesnetzagentur prüft und überwacht die Einhaltung der Grenzwerte und erteilt die sog. Standortbescheinigungen für ortsfeste Funkanlagen.
Außerdem bietet die Bundesnetzagentur mit der EMF-Datenbank die Möglichkeit der kostenfreien Online-Recherche zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorten und Messorten.
Außerdem bietet die Bundesnetzagentur mit der EMF-Datenbank die Möglichkeit der kostenfreien Online-Recherche zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorten und Messorten.
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Nicht ionisierende Strahlung
Bayerisches Landesamt für Umwelt
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EMF-Datenbank
Informationen über Standorte von Sendeanlagen
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Elektromagnetische Felder
Bundesamt für Strahlenschutz
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Elektromagnetische Felder: Grenzwerte, Empfehlungen und Messungen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV
Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen (z.B. Mobilfunk) und Niederfrequenzanlagen (z.B. Elektroumspannanlagen, Freileitungen)
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Minimierung von Immissionen, Schirmung Verringerung von Mobilfunkimmissionen
Bayerisches Landesamt für Umwelt