Elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

Die alltägliche Nutzung elektrischer und elektronischer Geräte ist ein integraler Bestandteil unseres Lebens und wird auch in Zukunft weiter zunehmen. Damit verbunden ist allerdings die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgeschrieben und entsprechen den internationalen Empfehlungen.

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