Beförderungsanspruch
Landratsamt Miltenberg
Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 mehr als zwei Kilometer, ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt und die besuchte Schule die nächstgelegene ist.
Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Sie können den Erfassungsbogen zur Kostenfreiheit des Schulweges bequem online ausfüllen. Sie profitieren damit von einer schnelleren Bearbeitung.
Nur noch ausdrucken, unterschreiben und von der Schule bestätigen lassen. Neben dem vollständigen Erfassungsbogen ist ein Passbild der Schülerin/des Schülers für die Fahrkarte erforderlich.
Vielen Dank!
Wir sind für Sie da
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Ebert,
Dunja
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