Wildschäden
Ersatzpflichtige Wildschäden können Sie der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift melden.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken muss der Geschädigte den Schadensfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde anzeigen,
- bei Forstgrundstücken gelten die Fristen 1. Mai und 1. Oktober.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Uehlein,
Bettina
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09371 501-304 | 112 | bettina.uehlein@lra-mil.de | |
Wiedemann,
Heike
|
09371 501-305 | 09371 50179-306 | 112 | heike.wiedemann@lra-mil.de |