Unterhaltsberatung

Der Beistand berät und unterstützt

  • Mütter und Väter, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
  • Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
  • Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400