Unterhaltsberatung
Der Beistand berät und unterstützt
- Mütter und Väter, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes.
- Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
- Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt