Streckenlisten
Die Revierinhaber haben über das erlegte und auch alles sonst verendet gefundene Wild (Verkehrsunfallwild / Fallwild) in ihren Revieren eine amtliche Streckenliste zu führen. Sie ist der Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen oder es ist Zwischenmeldung zu erstatten.
Spätestens zum 10. April ist die zum Jagdjahresende abgeschlossene Streckenliste der Jagdbehörde vorzulegen. Wir empfehlen, die Streckenlisten bereits frühzeitig bei den Versammlungen der acht Hegegemeinschaften den Hegeringleitern zum Weiterleiten an die Jagdbehörde zu übergeben.
Spätestens zum 10. April ist die zum Jagdjahresende abgeschlossene Streckenliste der Jagdbehörde vorzulegen. Wir empfehlen, die Streckenlisten bereits frühzeitig bei den Versammlungen der acht Hegegemeinschaften den Hegeringleitern zum Weiterleiten an die Jagdbehörde zu übergeben.
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