Staatsangehörigkeitsausweis
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen notwendig. Sie erhalten diesen Ausweis auf Antrag durch das Landratsamt Mitenberg ausgestellt, wenn Sie ihren Erstwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben und den Besitz durch entsprechende Unterlagen nachweisen können. Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Der Antrag ist über die Hauptwohnsitzgemeinde einzureichen, da diese bereits einen Teil der Antragsangaben bestätigen muss. Zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist zwingend der Antrag des Landratsamtes Miltenberg zu verwenden. Anträge des Bundesverwaltungsamtes können zur Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht angenommen werden.
- Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis
- Beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister (Geburtenbuch)
[erhältlich im Standesamt Ihres Geburtsorts]
- Staatsangehörigkeitsrecht - Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
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Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit:
Online-Dienst
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Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Online-Dienst
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Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Online-Dienst
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Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit:
Online-Dienst
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