Müllgemeinschaften
Auf Antrag der Anschlusspflichtigen (in der Regel der Grundstückseigentümer) kann für unmittelbar benachbarte Grundstücke eine gemeinsame Benutzung von Mülltonnen unter anderem dann zugelassen werden, wenn auf dem aufzunehmenden Grundstück nur eine Person gemeldet ist.
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