Jagdpachtverträge

Jagdpachtverträge sowie deren Verlängerung oder wesentliche Änderung sind der Jagdbehörde von den Vertragspartnern anzuzeigen. Bei Jagdgenossenschaften gehören dazu auch die Nachweise über die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfassung in der Jagdversammlung.
Von den Pächtern muss die Jagdpachtfähigkeit (mindestens 3 Jahre Jagdscheinbesitz) nachgewiesen werden. Auf die Einhaltung der Jagdhöchstflächenregelung je Pächter (1000 ha) wird geachtet.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Groll, Regina
09371 501-306 09371 50179-306 113
Wiedemann, Heike
09371 501-305 09371 50179-306 112