Jagdgenossenschaften
Da die Jagdgenossenschaften eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes darstellen, unterstehen sie der staatlichen Aufsicht der Unteren Jagdbehörden. Diese Aufsicht ist eine Rechtsaufsicht und ist darauf beschränkt, dass die Jagdgenossenschaft ihre normativen Aufgaben und Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.
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