Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (wirtschaftlich)

Junge Volljährige haben von 18 bis 21 Jahren Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt, etwa bei sozialen Problemen oder Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen.
Die Hilfen zielen darauf ab, die jungen Leute bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu selbstständiger Lebensführung zu befähigen. Die Betreuung des jungen Volljährigen kann in Einzelfällen auch bis zum Alter von 27 Jahren verlängert werden. Wichtig für den Erfolg der Hilfe ist die Mitwirkung der jungen Männer oder Frauen.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400
Die Elternteile sowie der junge Volljährige werden je nach Art der gewährten Hilfe zu den Kosten der Hilfe herangezogen (§ 91 Abs. 8 SGB VIII).