Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Nichtraucherschutz)

Zum 01.08.2010 trat in Bayern mit Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit ein striktes Rauchverbot in Kraft. In Zusammenarbeit mit der Polizei werden bei Verstößen die erforderlichen Maßnahmen angeordnet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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