Geltendmachung von Unterhalt
Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz