Geltendmachung von Unterhalt

Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz