Führerschein Pflichtumtausch
Unter der Rubrik „Formulare“ finden sie die erforderlichen Antragsformulare und eine Übersicht über die jeweiligen Umtauschfristen.
Landratsamt Miltenberg
Den Antragsunterlagen (siehe Anhang) fügen sie bitte noch ein biometrisches Passbild bei. Die Unterlagen sind dann bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Falls möglich, legen sie uns bitte noch eine Kopie des bisherigen Führerscheins bei. Beachten sie bitte die Angaben zu eventuell erforderlichen Sehhilfen und die besonderen Angaben zum Führerschein der Klasse T (Land- und Forstwirtschaft).
Sollten sie den Stichtag für den Umtausch ihres Führerscheins verpassen, verlieren sie nicht ihre Fahrerlaubnis. Sie besitzen dann lediglich das ungültige Dokument „Führerschein“. Bei einer Verkehrskontrolle stellt dies dann eine Ordnungswidrigkeit (aktuell: 10,00 €) dar.
Die vollständigen (Antrag, Unterschriftenblatt, biometrisches Passbild) und ausgefüllten Antragsunterlagen können sie dann der Führerscheinstelle zukommen lassen. Aus zeitlichen Gründen benutzen sie dazu bitte den Postweg!
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens kann mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen gerechnet werden.
Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt 25,30 €.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Miltenberg,
Führerscheinstelle
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09371 501-174 bis -175 und -149 | 09371 501-79174 | E 72 und E74 | fuehrerschein@lra-mil.de |
Obernburg,
Führerscheinstelle
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06022 6200-616 und -617 sowie -625 bis -627 | 06022 6200-79617 | E 10 - Obb | fuehrerschein@lra-mil.de |