Forstliches Gutachten

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die acht Hegegemeinschaften im Landkreis Miltenberg Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).

In den Gutachten werden die Situation der Waldverjüngung sowie ihre Beeinflussung durch Schalenwild bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung für Schalenwild. Das Verfahren der Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986.

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