Fahrschulerlaubnis
Für das Betreiben einer Fahrschule ist eine Fahrschulerlaubnis der Straßenverkehrsbehörde notwendig.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
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Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis
- Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen (keine erhebliche Vorstrafen).
- Der Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragen will.
- Der Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
- Der Bewerber muss an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.
- Der Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben.
Für Fahrschulen und Zweigstellen der Fahrschulen im Landkreis Miltenberg ist das Landratsamt Miltenberg die zuständige Erlaubnisbehörde. Sofern eine Neueröffnung einer Fahrschule/Zweigstelle im Landkreis Miltenberg geplant ist empfehlen wir Ihnen, zuvor mit uns in Kontakt zu treten.
Wir sind für Sie da
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Hofmann,
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