Elektrofischen
Unter Anwendung von elektrischem Strom darf nur nach Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden. Hierbei werden Fische kurzzeitig betäubt.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
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Die Erlaubnis zum Elektrofischen darf nur erteilt werden:
- zur Förderung der Hege und der Fischzucht
- bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse
- zur Gewässerbewirtschaftung
- zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken