Elektrofischen

Unter Anwendung von elektrischem Strom darf nur nach Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden. Hierbei werden Fische kurzzeitig betäubt.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270
Die Erlaubnis zum Elektrofischen darf nur erteilt werden:
  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse
  • zur Gewässerbewirtschaftung
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken