Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Landkreiskommunen ist die Kommunalaufsicht beratend für die Kommunen tätig, während die Kommunalaufsicht auf Landkreisebene für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden selbst zuständig ist.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Kneisel, Ulrike
09371 501-315 09371 50179-317 116
Leiblein, Lothar
09371 501-319 09371 50179-317 119