Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Landkreiskommunen ist die Kommunalaufsicht beratend für die Kommunen tätig, während die Kommunalaufsicht auf Landkreisebene für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden selbst zuständig ist.
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