Bestattungswesen
Das Bestattungsrecht ist grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinde und enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen sowie zur Erd- und Feuerbestattung. Das Landratsamt ist für die Neuerrichtung und Erweiterung von Friedhöfen zuständig und genehmigt eine Bestattung außerhalb eines Friedhofs, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt