Bestattungswesen

Das Bestattungsrecht ist grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinde und enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen sowie zur Erd- und Feuerbestattung. Das Landratsamt ist für die Neuerrichtung und Erweiterung von Friedhöfen zuständig und genehmigt eine Bestattung außerhalb eines Friedhofs, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Landratsamt Miltenberg

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