Abschussplanung
Die Jagdbehörde genehmigt die Abschusspläne der einzelnen Jagdreviere im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat und überwacht seine Erfüllung.
Landratsamt Miltenberg
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63897
Miltenberg
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Grundsätzlich darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Dieser muss vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand und bei verpachteten Eigenjagdbezirken im Einvernehmen mit dem Jagdberechtigten aufgestellt werden. Der Abschussplan für Rehwild wird für drei Jagdjahre erstellt.
Der Revierinhaber ist verpflichtet, den Abschussplan für Schalenwild zu erfüllen. Seine Erfüllung wird insbesondere durch die Führung einer Streckenliste und deren Vorlage bei der Jagdbehörde überwacht.
Der Revierinhaber ist verpflichtet, den Abschussplan für Schalenwild zu erfüllen. Seine Erfüllung wird insbesondere durch die Führung einer Streckenliste und deren Vorlage bei der Jagdbehörde überwacht.
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