Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (wirtschaftlich)
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung stellt eine flexible Hilfe zur Erziehung für Jugendliche und junge Volljährige dar, die aufgrund besonderer Problemlagen eine längerfristige und besonders intensive Betreuung zur Bewältigung ihrer meist krisenhaften Lebenssituation benötigen. Das Betreuungsarrangement kann nach dem konkreten Bedarf individuell gestaltet werden und kann demnach ambulant, stationär oder auch im Wechsel erfolgen.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Die im Rahmen der Jugendhilfe entstehenden Kosten werden vom örtlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Miltenberg) übernommen.
Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe durch einen Kostenbeitrag herangezogen, sofern die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 c SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).
Hinweis:
Der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten! (§ 94 Abs. 3 SGB VIII)
Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe durch einen Kostenbeitrag herangezogen, sofern die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 c SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).
Hinweis:
Der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten! (§ 94 Abs. 3 SGB VIII)