Feststellung der Vaterschaft

Die Feststellung der Vaterschaft ist für das Kind von großer Bedeutung. Sie kann entweder durch ein freiwilliges Anerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Für die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung eines Kindes ist es wichtig, seinen Vater zu kennen. Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400