Feststellung der Vaterschaft
Die Feststellung der Vaterschaft ist für das Kind von großer Bedeutung. Sie kann entweder durch ein freiwilliges Anerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Für die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung eines Kindes ist es wichtig, seinen Vater zu kennen. Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde.
Landratsamt Miltenberg
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Miltenberg
Kontakt
Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten und Gutachterkosten an. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Eventual-Vater Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), Zivilprozessordnung
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Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Sorgerecht im Falle des Todes
Für Mütter eines Kinders, die nicht mit dessen Vater verheiratet ist - Wer erhält die elterliche Sorge für mein Kind im Fall meines Todes
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Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Gemeinsames Sorgerecht
Informationen für Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind
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Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften
Informationen für Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind