Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (wirtschaftlich)
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Der Erziehungsbeistand sowie der Betreuungshelfer zählen zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung, ergänzen und unterstützen die familiäre Erziehung und beziehen das soziale Umfeld soweit als möglich in die Arbeit mit ein.
Der Erziehungsbeistand sowie der Betreuungshelfer zählen zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung, ergänzen und unterstützen die familiäre Erziehung und beziehen das soziale Umfeld soweit als möglich in die Arbeit mit ein.
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