Beurkundungen Unterhalt

Bei der Beurkundung des Unterhalts erklärt die unterhaltspflichtige Person schriftlich gegenüber ihrem Kind, dass sie den Unterhalt leisten wird. Die öffentliche Beurkundung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen kann bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet erfolgen.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400
Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann eine Unterhaltsverpflichtung nicht in eigener rechtlicher Verantwortung übernehmen. Er bedarf hierzu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Urkundsperson prüft bei der Vornahme der öffentlichen Beurkundung nicht, ob der vom Verpflichtungswilligen zugestandene Unterhalt angemessen ist.
Personalausweis, Reisepass
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

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