Visaangelegenheiten

Visa für Kurzaufenthalte werden, soweit Visapflicht besteht, beispielsweise für Besuchs- oder Geschäftsreisen, als so genannte „Schengen-Visa" ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für die Dauer von längstens drei Monaten durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Ist von vornherein ein längerer Aufenthalt, beispielsweise zur Ausübung einer Beschäftigung oder im Rahmen des Familiennachzugs geplant, werden die Visa als „nationale" Visa erteilt, die der Zustimmung der Ausländerbehörde bedürfen.

Sie sind selbstständig und möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen? Sämtliche Informationen zur Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, welche Sie durch das Verfahren begleitet: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/zentrale_stelle_einwanderung_fachkraefte/index.html

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