Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt auszustellenden Bescheinigung  über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Stationen und anderen Teileinheiten der Krankenhäuser, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie im Rettungsdienst.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 / 501 524
Betäubungsmittelgesetz und Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Schengener Abkommen.