Pflegekinderwesen
Der Begriff Vollzeitpflege umschreibt die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer bis zum „Erwachsenwerden“. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie vom Jugendamt geregelt. Zudem wird die Pflegefamilie kontinuierlich begleitet.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, geeignete Pflegeeltern für diese Hilfeart bereitzustellen, die vorab gewonnen, beraten und auf ihre Aufgabe vorbereitet werden müssen.
Landratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
- § 33 SGB VIII - Vollzeitpflege
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Bayerisches Landesjugendamt zum Thema Vollzeitpflege
Hier finden Sie Informationen des Bayerischen Landesjugendamtes zum Thema Vollzeitpflege!
- Eltern im Netz: Pflegefamilie und Pflegekinder
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Pflegekinderwesen
Informationen für Familien, die ein Pflegekind aufnehmen möchten
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lieb,
Christian
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06022 6200-674 | 06022 620079-203 | 1.12 - Obb | christian.lieb@lra-mil.de |
Meister,
Alexandra
|
06022 6200-681 | 06022 620079-203 | 1.12 - Obb. | alexandra.may@lra-mil.de |
Wytopil,
Sarah
|
06022 6200-683 | 1.13 a Obb. | sarah.wytopil@lra-mil.de |