Pflegekinderwesen

Pflegekinderwesen ohne RahmenDer Begriff Vollzeitpflege umschreibt die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer bis zum „Erwachsenwerden“. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalls und dem Wohl des zu betreuenden Kindes. Im Rahmen der Hilfeplanung wird die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie vom Jugendamt geregelt. Zudem wird die Pflegefamilie kontinuierlich begleitet.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, geeignete Pflegeeltern für diese Hilfeart bereitzustellen, die vorab gewonnen, beraten und auf ihre Aufgabe vorbereitet werden müssen. 

Landratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg

AdresseLandratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg
Römerstraße 91
63875   Obernburg a.Main
Kartenansicht
Kontakt
Telefon: 06022 / 6200 0
Fax: 06022 / 6200 624
Öffnungszeiten

Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr

Wollen Personen ein Kind bei sich aufnehmen, müssen sie eine Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragen. Durch diese Schutzvorschrift soll gewährleistet werden, dass das Wohl des Kindes in seiner neuen Familie nicht gefährdet ist.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Lieb, Christian
06022 6200-674 06022 620079-203 1.12 - Obb
Meister, Alexandra
06022 6200-681 06022 620079-203 1.12 - Obb.
Wytopil, Sarah
06022 6200-683 1.13 a Obb.