Beistandschaften

Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-425
Fax: 09371 501-79400
Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz

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