Beistandschaften
Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Aufgaben und Dienstleistungen
Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
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Was bedeutet eine „Beistandschaft“ für Ihr Kind und Sie?
Kurzinformation des Landratsamtes Miltenberg
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Bayerisches Landesjugendamt Thema Beistandschaften
Informationen vom Bayerischen Landesjugendamt
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Die Beistandschaft - Broschüre
Hilfe des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bauer,
Christine
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09371 501-247 | 09371 50179-203 | 1.23 - Obb. | christine.bauer@lra-mil.de |
Löhr,
Susanne
|
09371 501-206 | 09371 50179-203 | 1.13 - Obb. | susanne.loehr@lra-mil.de |
Scholz,
Monika
|
09371 501-207 | 09371 50179-203 | 1.22 - Obb. | monika.scholz@lra-mil.de |
Speth,
Stefanie
|
09371 501-236 | 09371 50179-203 | 1.23 - Obb. | stefanie.speth@lra-mil.de |