Fachdienst Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Alle Einrichtungen ergänzen und unterstützen die Eltern bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, gewährleisten jedem einzelnen Kind beste Bildungs- und Entwicklungschancen und wirken Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegen. Träger von Kindertageseinrichtungen können kommunale, freigemeinnützige und sonstige Träger sein.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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63897
Miltenberg
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Während Kinderkrippen sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richten, bieten Kindergärten in erster Linie Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Horte wiederum nehmen in erster Linie Schulkinder auf. Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.
Das Personal in Kindertageseinrichtungen unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen positives Selbstwertgefühl, Problemlösefähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt über die jeweilige Einrichtung. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhebt von den Eltern Beiträge, die entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt sind.
Das Personal in Kindertageseinrichtungen unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen positives Selbstwertgefühl, Problemlösefähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit.
Die Anmeldung für eine Kindertageseinrichtung erfolgt direkt über die jeweilige Einrichtung. Der Träger der Kindertageseinrichtung erhebt von den Eltern Beiträge, die entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt sind.
Der Einrichtungsträger erhebt in der Regel von den Eltern Besuchsgebühren, deren Höhe von den jeweils örtlichen Verhältnissen, der zeitlichen Dauer der vereinbarten Betreuung und eventuell während der Betreuung zur Verfügung gestellten Sachleistungen (Mahlzeiten, besonderes Spielmaterial und weitere Leistungen) abhängt.
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