Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft

Als Anlagen gelten
  • Lageranlagen (etwa Tanklager, Fass- und Gebindelager, Heizölbehälter)
  • Abfüllanlagen (beispielsweise Tankzugentladestation, Flächen zur Absaugung von Behältern, Anlagen zur Befüllung von Gebinden)
  • Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (beispielsweise Rührer, Mischer, Reaktionsbehälter, Hydraulikaggregate)
  • Rohrleitungen innerhalb eines Werksgeländes
  • Umschlaganlagen.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Kontakt
Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270
Die Sicherheit der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen soll durch ein vierstufiges Sicherheitskonzept gewährleistet werden, das im Einzelnen folgende Punkte umfasst:
  • Allgemeine Sicherheit (primäre Sicherheit)
    Eignung, Zuverlässigkeit aller Anlagenteile gegenüber allen Belastungen und Einwirkungen
  • Mehrfachsicherheit (sekundäre Sicherheit)
    redundante technische Schutzvorkehrungen
  • Eigen- und Fremdüberwachung (tertiäre Sicherheit)
  • Reparative Maßnahmen (quartäre Sicherheit)
    Möglichkeiten und Erfolgsaussichten bei Schadensfällen

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