Anmeldung und Überprüfung von Anlagen (Anzeige- und Prüfpflicht)
Bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen beim Landratsamt Miltenberg angemeldet werden (Anzeigepflicht) beziehungsweise müssen von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden (Prüfpflicht).
Diese Pflichten richten sich nach dem Gefährdungspotenzial der Anlagen, das wiederum von der Art des wassergefährdenden Stoffes, vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeige- oder prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Diese Pflichten richten sich nach dem Gefährdungspotenzial der Anlagen, das wiederum von der Art des wassergefährdenden Stoffes, vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeige- oder prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
- Wassergefährdende Stoffe - Anmeldepflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassergefährdende Stoffe - Prüfpflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Wasserrecht - Sachverständige nach § 52 der Anlagenverordnung AwSV (Auszug)
Heizöllagerung / Wassergefährdende Stoffe: Adressen von amtlich zugelassenen Sachverständigen, die im Landkreis Miltenberg tätig sind
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Wassergefährdende Stoffe - Anlagenprüfung durch Sachverständige (§ 19 VAwS)
Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Anlagenprüfung durch Sachverständige
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