Zulassung eines Neufahrzeuges
Sie möchten ein neues Fahrzeug zulassen.
Landratsamt Miltenberg
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Landratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg
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Römerstraße 91
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Obernburg a.Main
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Öffnungszeiten
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma, ggf. Gewerbeanmeldung.
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. - eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder
Betriebserlaubnis oder
Datenbestätigung vom Hersteller - Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Besitznachweis, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden kann (Rechnung, Kaufvertrag).
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten [Formular - Siehe unten]
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Kraftfahrzeugzulassungen - Vollmacht
Vollmacht für eine/n Beauftragte/n zur Zulassung von Kraftfahrzeugen
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Kraftfahrzeugzulassungen - SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
Ermächtigung zum Einzug der KfZ-Steuer per Lastschrift (früher: Einzugsermächtigung)
- Kraftfahrzeugzulassungen - Einwilligungserklärung für Minderjährige
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Kraftfahrzeugzulassungen - Zustellungsvollmacht
Zustellungsvollmacht für die Zulassung von Fahrzeugen auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Miltenberg,
Zulassungsstelle
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09371 501-154 bis -158 | 09371 501-79153 | E 72 | zulassung@lra-mil.de |
Obernburg,
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06022 6200-602 bis -606 | 06022 6200-79602 | E 02 | zulassung@lra-mil.de |