Wohnungsbindung - Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, Mietpreis- und Belegungsbindung
Der Landkreis Miltenberg verfügt selbst über keine Sozialwohnungen, die er vergeben könnte.
Interessenten von Sozialwohnungen können sich über die Tagespresse, die gemeindlichen Amtsblätter sowie die örtlichen Wohnungsbaugenossenschaften über freiwerdende Sozialwohnungen informieren.
Vor Abschluss des Mietvertrages über eine Sozialwohnung muss sich der Vermieter die Wohnberechtigung durch Vorlage eines "Wohnberechtigungsscheines" nachweisen lassen. Der Wohnberechtigungsschein ist beim Landratsamt Miltenberg/Dienststelle Obernburg zu beantragen. Bitte benutzen Sie die Formularvordrucke auf dieser Seite.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
Kartenansicht
Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung: Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Breunig,
Elke
|
09371 501-195 | E 617 | elke.breunig@lra-mil.de | |
Wöber,
Esther
|
06022 6200-653 | 06022 620079-624 | 1.05 - Obb. | esther.woeber@lra-mil.de |