Wohnungsbaufonds Landkreis Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg gewährt aus dem Wohnungsbaufonds Zuwendungen für das Schaffen und den Erwerb von Eigenwohnraum.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
Kontakt
Information und Bewilligung erfolgt durch das Landratsamt Miltenberg.
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miltenberg haben. Neben Familien mit drei und mehr unterhaltsberechtigten Kindern können auch Maßnahmen von Familien mit schwerbehinderten, pflegebedürftigen oder erwerbsunfähigen Haushaltsangehörigen berücksichtigt werden.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Es können nur angemessen große Wohnungen gefördert werden. Auf ein kostensparendes und umweltschonendes Bauen und Betreiben ist besonders zu achten.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Der Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zählt als Baubeginn.
Das Verfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung von Mitteln aus dem Wohnungsbaufonds besteht nicht.
- Satzung für den Wohnungsbaufonds des Landkreises Miltenberg
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Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz
Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern
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Förderung von Eigenwohnraum (1)
Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Hilfen des Freistaats Bayern.
- Wohnraumförderungsbestimmungen 2012
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Wohnraumförderung in Bayern
Übersicht über die Wohnraumförderung in Bayern