Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheinen sich hierzu Motor- und Elektropumpen anzubieten.
Doch gerade, wenn die Gewässer nur wenig Wasser führen, kann ein zusätzlicher Wasserentzug im „Lebensraum Bach“ rasch zu einer Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichtes, zum Absterben von Mikroorganismen und im Extremfall zu einem Fischsterben führen.

Aus diesem Grund sind Wasserentnahmen mit Motor- und Elektropumpen nur in begründeten Ausnahmefällen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes zulässig.

Landratsamt Miltenberg

AdresseLandratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2
63897   Miltenberg
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Telefon: 09371 501-0
Fax: 09371 501-79270
„Sündern“ drohen empfindliche Geldbußen: Wasserwirtschaftsamt und Wasserschutzpolizei kontrollieren gezielt an Bachläufen.

Wir bitten Sie deshalb, auf den Einsatz von Pumpen zu verzichten und stattdessen Wasser mit Eimern oder Gießkannen zu entnehmen. Wegen der nur geringen Einwirkung auf den Wasserhaushalt ist das „Schöpfen mit Handgefäßen“ als „Gemeingebrauch“ ohne Einschränkungen gestattet. Außerdem empfehlen wir, Wasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.

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Kugler, Joscha
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