Verkehrswertermittlung bebauter/unbebauter Grundstücke im Zuge der Gewährung von Sozialleistungen
Im Rahmen der Beantragung oder Gewährung von Sozialleistungen und wenn bei den Hilfebedürftigen Haus- und/oder Grundbesitz vorhanden ist, erstellt der Gutachterausschuss auf Antrag der Sozialbehörden ein Kurzgutachten über den Wert der Immobilie beziehungsweise des Grundbesitzes. Die Wertermittlung erfolgt im Wege der Amtshilfe im Sinne des § 3 Sozialgesetzbuch (SGB X) und ist gemäß § 64 SGB X kostenfrei. Antragsberechtigt sind hier nur die jeweiligen Jobcenter, Sozialämter, sowie der Bezirk Unterfranken.
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