Verfahrensfreie Vorhaben
Bestimmte Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und benötigen kein Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
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Landratsamt Miltenberg
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Miltenberg
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