Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Sie haben ein stillgelegtes Fahrzeug erworben, das zuletzt im Landkreis Miltenberg zugelassen war und möchten dieses in der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter zulassen.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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Brückenstraße 2
63897
Miltenberg
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Landratsamt Miltenberg - Dienststelle Obernburg
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Römerstraße 91
63875
Obernburg a.Main
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Öffnungszeiten
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
- Kraftfahrzeugzulassungen - Einwilligungserklärung für Minderjährige
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Kraftfahrzeugzulassungen - Zustellungsvollmacht
Zustellungsvollmacht für die Zulassung von Fahrzeugen auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
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Kraftfahrzeugzulassungen - Vollmacht
Vollmacht für eine/n Beauftragte/n zur Zulassung von Kraftfahrzeugen
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Kraftfahrzeugzulassungen - SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
Ermächtigung zum Einzug der KfZ-Steuer per Lastschrift (früher: Einzugsermächtigung)
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Miltenberg,
Zulassungsstelle
|
09371 501-154 bis -158 | 09371 501-79153 | E 72 | zulassung@lra-mil.de |
Obernburg,
Zulassungsstelle
|
06022 6200-602 bis -606 | 06022 6200-79602 | E 02 | zulassung@lra-mil.de |