Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis
Beim Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis ist es erforderlich, das Fahrzeug unverzüglich ab- oder auf den neuen Fahrzeughalter umzumelden.
Landratsamt Miltenberg
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Öffnungszeiten
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirkes
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
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Kraftfahrzeugzulassungen - Vollmacht
Vollmacht für eine/n Beauftragte/n zur Zulassung von Kraftfahrzeugen
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Kraftfahrzeugzulassungen - Zustellungsvollmacht
Zustellungsvollmacht für die Zulassung von Fahrzeugen auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
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Kraftfahrzeugzulassungen - SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
Ermächtigung zum Einzug der KfZ-Steuer per Lastschrift (früher: Einzugsermächtigung)
- Kraftfahrzeugzulassungen - Einwilligungserklärung für Minderjährige
Wir sind für Sie da
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Miltenberg,
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09371 501-154 bis -158 | 09371 501-79153 | E 72 | zulassung@lra-mil.de |
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