Überwachung der Nutztierhaltungen

Zur Verhütung von Krankheits- und Seuchenausbrüchen müssen Tierhalter bestimmte Vorgaben erfüllen, wie beispielsweise nach der Schweinehaltungshygieneverordnung. Dazu berät und kontrolliert das Veterinäramt. Um den Verkehr mit Tieren im Seuchenfall nachvollziehen zu können, müssen Nutztiere gekennzeichnet und Tierhalter registriert werden, was vom Veterinäramt überwacht wird.

Landratsamt Miltenberg - Veterinäramt

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