Überwachung der Nutztierhaltungen
Zur Verhütung von Krankheits- und Seuchenausbrüchen müssen Tierhalter bestimmte Vorgaben erfüllen, wie beispielsweise nach der Schweinehaltungshygieneverordnung. Dazu berät und kontrolliert das Veterinäramt. Um den Verkehr mit Tieren im Seuchenfall nachvollziehen zu können, müssen Nutztiere gekennzeichnet und Tierhalter registriert werden, was vom Veterinäramt überwacht wird.
Landratsamt Miltenberg - Veterinäramt
AdresseLandratsamt Miltenberg - Veterinäramt
Kartenansicht
Fährweg 35
63897
Miltenberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo, Di: 8.00-16.00 Uhr, Mi: 8.00 - 12.00 Uhr, Do: 8.00 - 18.00 Uhr, Fr: 8:00 - 13.00 Uhr
-
Tierseuchen - Nutztiere
Bestandsregister Schweinehaltung
-
Tierseuchen - Begleitpapier Schafe / Ziegen
Anlage 10 (zu § 36 Abs. 1 d. ViehVerkV v. 6. Juli 2007
-
Tierseuchen - Begleitpapier Schafe / Ziegen
Anlage zum Begleitpapier nach § 36 Abs. 1 d. ViehVerkV v. 6. Juli 2007
- Tierseuchen - Bestandsregister Schafe und Ziegen
-
Tierseuchen - Nutztiere
Bestandsregister Schafe / Ziegen
-
Tierseuchen - Nutztiere - Schlagstempel für Schweine
Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsscheines zum Bezug eines Schlagstempels für Schweine, gemäß § 39 der Viehverkehrsverordnung
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Klein,
Inka
|
09371 501-532 | E 06 - F | veterinaeramt@lra-mil.de |