Überprüfung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Sachverständige (Prüfpflicht)
Bestimmte Heizöllagerungen müssen von zugelassenen Sachverständigen überprüft werden.
Diese Prüfpflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Heizöllagerung prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Diese Prüfpflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Heizöllagerung prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Landratsamt Miltenberg
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63897
Miltenberg
Kontakt
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Heizöllagerung - Anlagenprüfung durch Sachverständige (§ 19 VAwS)
Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Anlagenprüfung durch Sachverständige
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Wasserrecht - Sachverständige nach § 52 der Anlagenverordnung AwSV (Auszug)
Heizöllagerung / Wassergefährdende Stoffe: Adressen von amtlich zugelassenen Sachverständigen, die im Landkreis Miltenberg tätig sind
- Heizöllagerung - Prüfpflicht für Heizölverbraucheranlagen
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