Überprüfung der Voraussetzungen nach § 11 Tierschutzgesetz (siehe Formular unten)
Wer gewerbsmäßig Tiere halten will, etwa in Form einer gewerbsmäßigen Zucht oder Pension, zum Handel mit Tieren oder im Rahmen eines Reitbetriebes, benötigt eine Genehmigung.
Auch der Betrieb einer Hundeschule oder die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland ist genehmigungspflichtig. Eine Übersicht über alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten bietet das hier verfügbare Formular.
Die Voraussetzungen für die Erlaubnis, beispielsweise die Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere und die Sachkunde des Betriebsinhabers, werden durch das Veterinäramt geprüft.
Auch der Betrieb einer Hundeschule oder die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland ist genehmigungspflichtig. Eine Übersicht über alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten bietet das hier verfügbare Formular.
Die Voraussetzungen für die Erlaubnis, beispielsweise die Unterbringungsmöglichkeiten für die Tiere und die Sachkunde des Betriebsinhabers, werden durch das Veterinäramt geprüft.
Landratsamt Miltenberg - Veterinäramt
AdresseLandratsamt Miltenberg - Veterinäramt
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63897
Miltenberg
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