Sportförderung

Neben staatlichen Sportförderungen unterstützt der Landkreis auch mit kommunalen Zuschüssen sowohl die Sportbetriebspauschale (Übungsleiter-Zuschüsse) als auch in Form von Investitionsmaßnahmen bei Sportvereinen.
Konkret wird der staatliche Übungsleiter-Zuschuss durch die zuständige Gemeinde und den Landkreis verdoppelt (anteilig je zur Hälfte), wenn die Anzahl der "aktiven" Jugendlichen (bis 27 Jahre) im BLSV- beziehungsweise BSSB-Verein mindestens 40 Prozent beträgt. Der Landkreis bezahlt seinen Anteil aus, sobald die Gemeinde die Voraussetzungen bestätigt und ihren Anteil zahlt.

Aktuelles: Mit Jahresbeginn 2021 kam es zu mehreren Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, die auch Auswirkungen auf Vereine und Verbände haben.

>> Zur Pressemeldung mit detaillierten Informationen (13.01.2021)

Landratsamt Miltenberg

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Für Baumaßnahmen und Generalsanierungen werden für BLSV- beziehungsweise BSSB-Vereine vom Landkreis (Kämmerei), Steffen Krämer; Telefon 09371 501-280) sogenannte Investitionsförderungen bewilligt. Grundsätzlich können 150,00 Euro pro Jugendlichen (bis 27 Jahre), höchstens jedoch zehn Prozent der Baumaßnahme beziehungsweise maximal 12.500,00 Euro bei Baumaßnahmen oder 7.500,00 Euro bei Generalsanierungen (maximal alle 15 Jahre) und 1.500,00 Euro pro Tennisplatz gezahlt werden. Eine Entscheidung erfolgt nach Einreichung eines Finanzierungsplanes bei der Kreiskämmerei (siehe oben).

Aktuelle Neuerungen zu den Formularen und Merkblatt:

Für 2023 wird vom Innenministerium eine neue Richtlinie für die Vereinspauschale erstellt.
Die bisherigen Richtlinien und Vordrucke gelten ab dem 1.1.2023 nicht mehr.
Wir informieren alle Vereine, die bisher die Vereinspauschale abgerechnet haben, sobald wir weitere Informationen haben.

Bis zur Etablierung eines digitalen Systems, welches Mehrfacheinreichungen von Lizenzen zuverlässig ausschließen kann, wird gebeten, wie folgt zu verfahren:

Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können – sofern im Merkblatt aufgeführt – zukünftig vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.

Die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ kann zukünftig das bisher genutzte Prägepapier und die Einreichung von Originalen ersetzen. Neu ausgestellte und verlängerte Lizenzen müssen zur Berücksichtigung in der bayerischen Vereinspauschale also ab sofort nicht mehr als Original oder auf besonderem Prägepapier ausgestellt werden. Die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ kann vom Lizenzinhaber eigenständig, ohne die Beteiligung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbands ausgefüllt werden; dies ist eine deutliche Erleichterung im Vergleich zum früheren Verfahren.

Sofern keine Zweifel an der Urheberschaft bzw. Echtheit der abgegebenen Erklärungen und Dokumente bestehen, können die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ und die zugehörige Lizenz im Rahmen der Antragstellung auch als Kopie akzeptiert werden (Mehrfacheinreichungen von Kopien derselben ausgefüllten „Erklärung Lizenzinhaber/in“ bei verschiedenen Kreisverwaltungsbehörden führen nicht zu einer Mehrfachberücksichtigung). Konsequenterweise können nunmehr auch Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die als Original oder auf Prägepapier vorliegen eingereicht und berücksichtigt werden. Die gleichzeitige Einreichung des Originals bzw. des Prägepapiers ist dann unzulässig (Mehrfacheinreichung!).

Der Verzicht auf fälschungssichere Originalitätsmerkmale und das Abstellen auf eine persönliche Erklärung ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern. Zukünftig werden EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen. 

Besondere wichtige Hinweise zur Nutzung der „Erklärung Lizenzinhaber/in“ für Zusatzlizenzen (A- und B-Lizenzen):
Auch hinsichtlich der DOSB-Trainer A und B in den von Sportfachverbänden des BLSV vertretenen Sportarten, welche in der Vergangenheit nicht auf Prägepapier ausgestellt werden konnten, ist ab sofort die Verwendung der ausgefüllten Lizenzinhabererklärung obligatorisch. Eingereichte A- und B-Lizenzen ohne sonstigen Originalitätsnachweis können also – anders als in den Vorjahren – nur noch zusammen mit der ausgefüllten Erklärung berücksichtigt werden.
Da auf der „Erklärung Lizenzinhaber/in“ vom Lizenzinhaber angegeben wird, dass die dazugehörige C- bzw. C- und B-Lizenz bei keinem weiteren Verein eingereicht wird, wird eine A- oder B-Lizenz (Zusatzlizenz) zukünftig auch ohne vorgelegte C-Lizenz mit insgesamt 975 Mitgliedereinheiten bewertet werden. Wird eine A- oder B-Lizenz bei zwei Vereinen eingesetzt, dann würde sich die Mitgliedereinheit (975 ME) auf diese beiden Vereine aufteilen.

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten

Das Landratsamt Miltenberg erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u.a. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, ggf. Kontaktdaten) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Landratsamt Bereich Kämmerei-Sport. Dieser Bereich erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe e DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landratsamts Miltenberg nicht mehr benötigt werden.
Den Datenschutzbeauftragten des Landratsamts Miltenberg; Herrn Stefan Pache erreichen Sie unter stefan.pache@lra-mil.de oder Telefon: 09371 501-279. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Telefax Zimmer
Schork, Thorsten
09371 501-508 09371 50179-508 E 15