Pflanzliche Abfälle
Pflanzliche Abfälle (Grüngut, Hecken- und Baumschnitt etc.) sind vorrangig z. B. durch Häckseln, Kompostieren und Einarbeiten zu verwerten und somit dem Nährstoffkreislauf wieder zuzuführen.
Sofern eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, sind die Pflanzenabfälle über die Grüngutsammelplätze der Gemeinden, die Anlagen des Landkreises, die Biotonne oder den Grüngutsack zu entsorgen.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sollte die Ausnahme darstellen und ist unter bestimmten Auflagen nur im Außenbereich erlaubt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen generell verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sofern eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, sind die Pflanzenabfälle über die Grüngutsammelplätze der Gemeinden, die Anlagen des Landkreises, die Biotonne oder den Grüngutsack zu entsorgen.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sollte die Ausnahme darstellen und ist unter bestimmten Auflagen nur im Außenbereich erlaubt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen generell verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Landratsamt Miltenberg
AdresseLandratsamt Miltenberg
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63897
Miltenberg
Kontakt
- Pflanzenabfallverordnung (PflAbfV)
- Abfallratgeber Bayern - Eigenkompostierung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- IZU Infozentrum UmweltWirtschaft - Pflanzenabfallverordnung
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) - Kompostierung
- Umweltschutz - Verwertung, Entsorgung und Verbrennung von pflanzlichen Abfällen aus privaten Gärten
- Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
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